Im Bundeskinderschutzgesetz ist gesetzlich geregelt, dass alle Kinder und Jugendliche das Recht haben, frei von Gewalt oder anderen Beeinträchtigungen aufzuwachsen. Als Lehrkraft bist du verpflichtet, jedem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Du hast aber deshalb auch das Recht auf eine kostenlose Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft:
Ziel der Beratung ist es einzuordnen, ob tatsächlich eine Gefährdung vorliegt. Das Ergebnis dieser Beratung soll Klarheit dahingehend schaffen, ob Handlungsbedarf vorliegt und welche nächsten Schritte gegebenenfalls erfolgen können. Die Beratung erfolgt anonymisiert. Die Person, die sich beraten lässt nennt zwar den eigenen Namen, der Name des Kindes bleibt jedoch anonym.
Wie finde ich heraus wer die zuständige Kinderschutzfachkraft für meine Grundschule ist?
Leider gibt es keine zentrale Übersicht über die jeweiligen Kinderschutzfachkräfte in den einzelnen Kommunen. Lasst euch trotzdem nicht entmutigen: es gibt sie verpflichtend für jede Schule und ihr habt ein Recht auf diese Beratung! Ihr könnt den Kontakt jederzeit von eurer Schulleitung erfragen. Wenn ihr das nicht möchtet, könnt ihr direkt bei der Zentrale der Stadt anrufen und euch Telefonnummer und E-Mail geben lassen.