Gesprächsverhalten bei Outing

Die erste Faustregel lautet: Ruhig bleiben und Notizen machen. Aber immer erst NACH dem Gespräch.

Folgende Vorgehensweisen und Formulierungen können hilfreich sein:


  1. "Ich bin froh, dass du zu mir gekommen bist. Du bist so mutig. Ich verspreche, dir so gut es geht zu helfen." (loben, Mut machen)
  2. "Ich merke, dass es dir unangenehm ist, dich mir anzuvertrauen. Ich kann verstehen, dass es dir schwer fällt." (Verständnis zeigen)
  3. "Es ist in Ordnung, wenn du jetzt nicht mehr weitererzählen möchtest." (Nicht bedrängen, Grenzen achten)
  4. "Was ist dann passiert?" (offene Fragen stellen, keine Details erzwingen)
  5. "Ich kann dir nicht versprechen, dass ich dein Geheimnis für uns behalten kann. Manchmal muss man Hilfe holen, damit es besser wird. Es gibt Menschen, die sich mit solchen Problemen gut auskennen und schon vielen Kindern geholfen haben." (keine falschen Versprechungen machen)
  6. Keine Fragen zum Widerstand des Kindes stellen (nicht: "Hast du nein gesagt?")
  7. "Es war gut, dass du dich mir anvertraut hast. Ich werde alles mir Mögliche tun, um dir zu helfen. Bevor ich etwas unternehme, werden ich auf jeden Fall mit dir sprechen." (Wertschätzung und Beruhigung nach dem Gespräch)
  8. "Wie geht es dir jetzt damit? Was sind deine Befürchtungen? Wir stemmen das gemeinsam. Ich bin für dich da. Du bist jetzt nicht mehr alleine damit." (Loyalität zeigen)


Nach dem Gespräch:

  1. Kind behutsam über die Meldepflicht informieren und über weitere mögliche Schritte sensibel aufklären (nicht unbedingt im ersten Gespräch)
  2. Kind immer informieren, wenn ein neuer Schritt unternommen wird - auch wenn dieser gegen seinen Willen eingeleitet wird
  3. Dafür sorgen, dass ein:e Helfer:in verfügbar ist für Notfälle
  4. Meldebogen ausfüllen (kostenloser Download am Ende der Website)
  5. Kinderschutzfachkraft/Fachberatungsstelle hinzuziehen
  6. Gegebenenfalls weitere Schritte einleiten (Meldung ans Jugendamt etc.)

Merke: Verdachtsfälle sind meldepflichtig! Keine Meldung bei Kindeswohlgefährdung abzugeben ist ein Pflichtversäumnis. Trotzdem mit Bedacht und Ruhe handeln. Anonyme Beratung ist jederzeit möglich.

Und: Falls der/die Täter:in aus dem Familienkreis stammt, ist es wichtig, keine Beschuldigten oder deren Angehörigen unbeabsichtigt zu informieren. Die Sicherheit des Kindes muss immer im Vordergrund aller Überlegungen stehen.